Kosten, Fahrplan und die berechtigten Fragen
Abgerechnet nach Nutzung, nicht pro Kopf. Dazu der Fahrplan über ein Halbjahr, die KI-Kompetenz nach Art. 4 und die Fragen, die zu Recht kommen.
Artikel 4 verpflichtet seit Februar 2025, KI-Kompetenz zu fördern. Der KI-Führerschein ist Ihr dokumentierter Grundbaustein
Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verlangt ein am Einsatzkontext und an der Rolle ausgerichtetes Fördern der KI-Kompetenz des Personals; ein gesetzliches Zertifikat oder eine Mindestdauer kennt er nicht, und seit der Änderungsverordnung vom Juli 2026 ist die Vorschrift ausdrücklich als Förder-Pflicht gefasst. Wer Ihnen "Schulungspflicht, sonst Bußgeld" verkauft, argumentiert mit veraltetem Stand. Sinnvoll bleibt sie trotzdem: Der KI-Führerschein deckt den Grundbedarf der Lehrkräfte ab und dokumentiert ihn je Person; für Schulleitung, Administratoren und Multiplikatoren gehört eine vertiefte, gesondert dokumentierte Schulung zum Projekt.
KI-Führerschein für Lehrkräfte
Lektion 2 von 5 · Die Ampel-Hausregel
Rund 20 Minuten im Browser: Was Sprach-KI kann, die Ampel, Schülerdaten und der Wächter, Prüfpflicht, gute Aufträge. Abschlussquiz mit 10 Fragen, druckbares Zertifikat mit Nachweisnummer, auf Wunsch im Design Ihrer Schule.
Ehrlich dazugesagt
Das Modul ist der dokumentierte Grundnachweis. Die persönliche Schulung von Schulleitung und zwei bis drei Multiplikatoren je Standort bleibt Teil des Projekts, denn 500 Lehrkräfte schult niemand sinnvoll einzeln. Neue Kolleginnen und Kollegen durchlaufen das Modul beim Onboarding, der Nachweis wächst mit. Für Schüler gibt es denselben Weg als KI-Pass in Du-Form, als Voraussetzung für eine spätere Schülernutzung.
Die Frage lautet nicht ob, sondern geregelt oder ungeregelt
Repräsentative Befragungen kommen übereinstimmend auf rund die Hälfte: Nach dem Deutschen Schulbarometer der Robert Bosch Stiftung (Lehrkräfte-Befragung 2026, abgerufen im August 2026) nutzt mehr als jede zweite Lehrkraft (52 Prozent, im Vorjahr 32) KI inzwischen mindestens monatlich für dienstliche Aufgaben; die wöchentliche Nutzung hat sich von 9 auf 19 Prozent mehr als verdoppelt. Genutzt wird überwiegend mit privaten Konten auf privaten Geräten, in Fachkreisen heißt dieses Muster Schatten-KI. Das ist kein Vorwurf an ein Kollegium, es ist die Folge fehlender erlaubter Wege.
| Heute, ungeregelt | Mit der Schul-KI | |
|---|---|---|
| Wer nutzt | wer sich privat ein Konto anlegt | das ganze Kollegium, mit Schulung |
| Wer zahlt | meist niemand: Es läuft die kostenlose Fassung, bezahlt wird mit den Eingaben zu den Bedingungen des Anbieters; bezahlte Abos (rund 20 Euro) privat | die Schule: Betreuungspauschale plus Verbrauch nach Nutzung (Abschnitt 11) |
| Wer sieht die Daten | ein US-Anbieter, samt echter Namen | der Wächter ersetzt Namen, Wege siehe Abschnitt 6 |
| Wer trägt die Verantwortung | unklar, im Zweifel die Schule | geregelt in Dienstanweisung und Vertrag |
KI wird in Kollegien bereits genutzt, meist privat und ungeregelt; diese Seite beschreibt einen geregelten Weg, über den Sie entscheiden. Und weil ein privates Abo rund 20 Euro im Monat kostet, der Verbrauch über die Schulplattform bei üblicher Nutzung aber 0,10 bis 1,90 Euro je Lehrkraft, gilt dasselbe eine Etage tiefer: Ohne Schulangebot entscheidet das Elternhaus, wer mit KI üben kann.
Für Schulen in freier Trägerschaft kommt ein sachlicher Befund dazu: Stand August 2026 setzt die Beantragung der Landesplattform SCHULE@BW laut IBBW ausdrücklich eine öffentliche Schule voraus; für den Landes-Chatbot existiert für freie Träger laut Anbieterkommunikation bislang ein Pilotprojekt. Die Anfrage kostet nichts, wir formulieren sie gern mit; planen lässt sich damit nicht, und beide Wege koexistieren später problemlos. Eine Nutzung durch Schüler bleibt eine eigene Ausbaustufe mit eigenen Regeln, Elterninformation und KI-Pass, entschieden nach dem ersten Halbjahr Erfahrung im Kollegium.
Und der Satz, der diesen Abschnitt trägt: Die Arbeit mit echten Namen (Förderplan-Gerüst ohne Diagnosen, Zeugnisbemerkung, Elterngespräch) verschwindet nicht, wenn man sie untersagt. Sie wandert in private Konten. Wir holen sie zurück in einen Rahmen, den Ihre Schulleitung verantworten kann.
Was es kostet, und wo Sie den Deckel setzen
Abgerechnet wird nach Nutzung statt pro Kopf. Wird es nicht genutzt, kostet es fast nichts, und das ist überprüfbar statt behauptet.
Drei Kostenblöcke, sauber getrennt
- Einrichtung und Schulung, einmalig als Projekt. Ehrlich gesagt: Diese Zahl hängt von Kollegiumsgröße und Vorsystemen ab, deshalb steht hier keine erfundene Spanne. Sie bekommen nach der Bestandsaufnahme ein Festpreis-Angebot innerhalb von fünf Werktagen.
- Betreuung als feste monatliche Pauschale je Standort, im selben Angebot beziffert; regulatorische Anpassungen der Plattform sind darin enthalten, alles darüber hinaus wird vorher beziffert
- Verbrauch nach Nutzung, mit einem Limit, das Sie setzen. Konkret: Bei 80 Prozent geht eine Meldung an die Schulleitung, beim Erreichen werden neue Anfragen abgewiesen und laufende zu Ende geführt; die Schulleitung hebt das Limit selbst an, sofort wirksam. Eine Nachforderung gibt es nie, und ein von außen verhängtes Monatskontingent, das Ihre Schule mitten im Halbjahr abschaltet, gibt es bei uns auch nicht: Das Limit gehört Ihnen.
Beispielrechnung eines Monats (Verbrauchsteil)
Realschule, 38 Lehrkräfte, davon 24 aktiv, zusammen 2.610 Anfragen (Schwerpunkt Arbeitsblätter und Elternpost, Zeugniszeit): mit der Voreinstellung des Rechners 12,80 Euro Verbrauch über Steckplatz 2; entfallen mehr Anfragen auf das günstige Modell, entsprechend weniger. Dazu kommen die Betreuungspauschale und im ersten Jahr die Einrichtung, beide aus Ihrem Angebot. Nicht enthalten: eigener Server (nur bei Steckplatz 1) und die Zeit Ihrer Multiplikatoren. Keine Lizenz je Kopf, keine Mindestlaufzeit im Verbrauchsteil.
Ein Standort, ein Halbjahr, Festpreis, vorher vereinbarte Abbruchkriterien
Sie geben zwei Termine im Kalender her: 90 Minuten Einrichtung und einen Nachmittag für das Kollegium. Dazu kommt, was Ihnen niemand abnehmen kann: der Listen-Export aus der Schulverwaltung (etwa eine Stunde), die Prüfung durch Ihren Datenschutzbeauftragten und die Unterschrift unter die Dienstanweisung. Den Rest machen wir.
Bestandsaufnahme und Ampel-Dienstanweisung
- Beteiligt
- Schulleitung (90 Minuten), Datenschutzbeauftragter, IT-Betreuung
- Wir liefern
- Systemaufnahme, angepasste Ampel-Dienstanweisung, Zeitplan
- Die Schule steuert bei
- vorhandene Systeme benennen, einen Ansprechpartner im Kollegium
- Weitermachen nur bei
- unterschriebener Dienstanweisung und startklarem Pilotkreis
Pilot in der grünen Stufe, acht bis fünfzehn Freiwillige
- Beteiligt
- Pilotkreis, ein Nachmittag fürs Kollegium (Führerschein und Einführung)
- Wir liefern
- Plattform mit persönlichen Konten und allen Assistenten (derzeit fünfzehn). In der grünen Stufe sofort frei: Arbeitsblätter, Quiz, Elternbriefe, Bildungsplan, Klausurprüfung. Zeugnis- und Feedback-Aufgaben (gelb) starten erst mit dem Wächter in Etappe 3
- Die Schule steuert bei
- echte Anwendungsfälle aus dem Alltag
- Weitermachen nur bei
- Nutzungszahlen nach acht Wochen, ohne Personenbezug und ausgewiesen erst ab zehn aktiven Konten, darunter nur die Gesamtsumme
Wächter-Ausbaustufe mit der Schülerliste für die gelbe Stufe
- Beteiligt
- Schulverwaltung (Listen-Export, einmal je Schuljahr), Datenschutzbeauftragter
- Wir liefern
- Listenabgleich, Prüfansicht, Messprotokoll auf Ihren Testfällen
- Die Schule steuert bei
- den Export aus der Schulverwaltung, z. B. EduPage
- Weitermachen nur bei
- bestandener Probe mit von der Schule gewählten Testsätzen
Papierpaket mit dem Datenschutzbeauftragten, dann Entscheidung über den Vollausbau
- Beteiligt
- Datenschutzbeauftragter, Schulleitung, auf Wunsch Personalrat oder MAV
- Wir liefern
- Verzeichnis-Baustein, DSFA-Zuarbeit, Elterninformation, Löschkonzept
- Die Schule steuert bei
- die Bewertung durch ihren Datenschutzbeauftragten
- Weitermachen nur bei
- vollständiger Mappe und einer dokumentierten Entscheidung
Für Träger mit mehreren Standorten
Ein Vertrag, getrennte Mandanten je Standort, zentrale Ampel-Dienstanweisung mit Anpassungsfeld je Schule, trägerweite Nutzungsauswertung ohne Personenbezug; Auswertungen werden erst ab zehn aktiven Konten je Standort ausgewiesen, damit sich aus einem kleinen Pilotkreis niemand herausrechnen lässt. Anmeldung wahlweise mit eigenem Konto oder über Ihren bestehenden Microsoft-Zugang; bei der Microsoft-Anmeldung werden Anmeldedaten der Lehrkräfte bei Microsoft verarbeitet, keine Inhalte, und Microsoft steht dann als Unterauftragsverarbeiter in der Liste. Ob das gewollt ist, entscheidet Ihr Datenschutzbeauftragter in der Bestandsaufnahme. Beim Bildungsplan-Assistenten der ehrliche Stand: Baden-Württemberg ist eingepflegt; Nordrhein-Westfalen sagen wir mit festem Termin zu, und den Termin nennen wir nach Sichtung des Umfangs, bevor Sie unterschreiben.
Wer das baut, wie Sie ohne uns weiterkommen, und was wir nicht versprechen
FabStack GmbH aus Lage in Ostwestfalen, inhabergeführt, eingetragen im Handelsregister. Ihr Ansprechpartner ist der Geschäftsführer Sergej Enenko, erreichbar unter 05232 9711086 und info@fabstack.de. Wir betreiben eine 3D-Druck-Manufaktur, deren Fertigung von selbst entwickelter KI-Software gesteuert wird, hosten große offene Modelle auf eigener Hardware und betreiben Server, Mail und Websites für zahlende Kunden, einschließlich Übergabe-Dokumentation. Wir verkaufen nichts, was wir nicht selbst betreiben, und Sie dürfen es sich im Termin ansehen.
Die Ausstiegsfrage, bevor Sie sie stellen
Wir sind eine kleine Firma aus Lage. Genau deshalb steht im Vertrag, wie Sie ohne uns weitermachen, und zwar vollständig: Die Oberfläche ist quelloffene Standardsoftware ohne eigenes Datenformat (Name und Lizenz stehen im Vertrag und in der Mappe). Wächter, Ampel-Regeln und Assistenten sind unsere Entwicklung, deshalb erhalten Sie daran ein unbefristetes Nutzungsrecht an der bei Vertragsende eingesetzten Fassung samt Herausgabe des Quellcodes bei Betriebsaufgabe. Dazu vollständiger Export der Konfiguration und des Wissensbestands; Chatverläufe exportiert jede Lehrkraft selbst aus ihrem Konto, bei einem Betreiberwechsel wandern sie verschlüsselt und ohne Einsicht des Trägers mit. Betriebshandbuch, Übergabe an einen Dritten, Löschprotokoll mit benannter Frist, auf Wunsch Betrieb auf einem Server Ihres Trägers. Die vier Eckwerte Laufzeit, Kündigungsfrist, Reaktionszeit und Exportfrist stehen mit Zahlen im Angebot; als Leitplanke gilt: keine Mindestabnahme im Verbrauch, Betreuung mit Jahres-Laufzeit, danach monatlich kündbar.
Wer die Assistenten fachlich prüft
Die Vorlagen unserer Assistenten entwickeln wir entlang der Bildungspläne und der amtlichen Leitfäden zur Zeugnisformulierung; die fachliche und pädagogische Letztverantwortung liegt bewusst bei der Lehrkraft. Im Pilot passen wir jede Vorlage mit Ihrem Kollegium an, und diese Anpassungen fließen dokumentiert in die nächste Fassung ein.
Der Ehrlichkeitsblock
Schul-Referenzen bauen wir gerade auf, deshalb zeigen wir Ihnen eine laufende Plattform statt einer Logo-Wand. Sobald eine Referenzschule bereit ist, steht hier ihr Name, ihr Ort und eine Ansprechperson, die Sie anrufen dürfen, kein anonymes Zitat mit Vorname und Berufsbezeichnung. Bis dahin gilt: Pilotkonditionen und Mitsprache bei der Weiterentwicklung für die Schulen, die den Anfang machen.
Die Einwände, die zu Recht kommen
Wir nutzen schon etwas anderes. Warum dann Sie?
Kurz vorab: In den meisten Fällen ersetzen wir nichts, sondern schließen die Lücke, die das vorhandene Werkzeug bewusst offen lässt. Es gibt drei Sorten von Angeboten, und alle drei haben denselben blinden Fleck.
Bekannte KI-Werkzeugkästen und Fortbildungsplattformen: stark in dem, wofür sie gemacht sind: Fortbildung, Materialerstellung, Werkzeugvielfalt. Ihr Datenschutzversprechen ruht allerdings darauf, dass Ihre Lehrkräfte keine Schülernamen eintippen, abgesichert durch eine Nutzungsordnung und bestenfalls einen Warnhinweis. Wir gleichen jede Eingabe gegen Ihre eigene Namensliste aus der Schulverwaltung ab, zeigen die Prüfansicht vor dem Absenden und nennen die gemessene Trefferquote schriftlich, samt Grenzen. Viele Schulen behalten ihr gewohntes Werkzeug für die Unterrichtsvorbereitung und nutzen uns für alles, was Namen enthält.
Landes-Chatbots und kostenlose staatliche Angebote: Nutzen Sie sie, wenn sie Ihnen offenstehen. Beachten Sie nur, wofür sie ausdrücklich nicht gedacht sind: Personenbezogene Daten dürfen dort nicht in die Eingabe, schulverwaltende Tätigkeiten sind in der Regel ausgeschlossen, ein Servicelevel wird nicht zugesagt, und das monatliche Kontingent legt nicht Ihre Schule fest. Genau diese Arbeit (Förderplan-Gerüst, Zeugnisbemerkung, Elternkommunikation) bleibt damit ungelöst. Dafür sind wir gebaut; wir treten neben das kostenlose Angebot, nicht dagegen an.
Büropaket-KI der großen US-Anbieter: Wenn die KI schon in Textverarbeitung und Mail sitzt, ist das bequem, und das wiegen wir nicht auf. Drei Punkte prüfen Sie dort bitte selbst: erstens, in welchen Regionen Ihre Eingaben verarbeitet werden dürfen und ob sich das seit Vertragsschluss geändert hat; zweitens, ob es eine technische Sperre gegen Namen in der Eingabe gibt oder nur eine Nutzungsregel; drittens, was Sie einer Prüfung vorlegen, wenn nach dem Kompetenznachweis Ihrer Lehrkräfte gefragt wird. Bei uns lauten die Antworten: Sie bestimmen, wo gerechnet wird, bis hin zu Ihrem eigenen Server; die Sperre ist technisch und protokolliert; den Nachweis stellen wir je Person aus.
Wenn Sie möchten, gehen wir das mit Ihrem Datenschutzbeauftragten in einem Termin durch, an Ihrem konkreten Fall, ohne dass Sie etwas wechseln müssen.
Was ist, wenn der Wächter einen Namen übersieht?
Sie schreiben Frankfurt und meinen einen US-Konzern. Wer ist mein Vertragspartner, und wer kann nach welchem Recht auf die Daten zugreifen?
Um Schülernamen zu schützen, brauchen Sie eine Liste aller Schülernamen. Wo liegt die dann?
Kann die Schulleitung meine Chats lesen? Und bekommt jemand am Jahresende eine Auswertung, wer wie viel genutzt hat?
Ihr Differenzierungs- und Ihr Enrichment-Assistent ordnen Kinder Niveaustufen zu. Ist das nicht Anhang III?
Ist der Zeugnis-Formulierer nicht selbst eine Bewertung von Lernergebnissen im Sinne von Anhang III?
Wir haben schon drei Systeme angeschafft, die heute keiner benutzt. Was, wenn es niemand nutzt?
Abrechnung pro Token heißt für mich, ich weiß im September nicht, was im Juni auf der Rechnung steht.
Was passiert mit unseren Konten und Daten, wenn es Sie in zwei Jahren nicht mehr gibt?
Schreiben die Schüler dann noch selbst? Und erkennen Sie KI-Texte in Schülerarbeiten?
Muss ich Eltern sagen, dass ich für den Entwurf KI benutzt habe?
Wir sind eine öffentliche Schule in Baden-Württemberg, wir bekommen doch AIS.chat über SCHULE@BW.
Bringen Sie einen eigenen Fall mit
30 Minuten Live-Demo, vor Ort am Schul-iPad oder per Bildschirmfreigabe, mit einem echten Fall Ihrer Schule: ein Zeugnissatz, ein Elternbrief, ein Arbeitsblatt. Aber bitte ohne echte Namen, und das aus Prinzip: In der Demo liegt Ihre Schülerliste noch nicht vor, der Wächter kann Ihre Namen dort also nicht erkennen, und vor dem ersten echten Schülerdatum steht ohnehin der Auftragsverarbeitungsvertrag. Schreiben Sie "Schülerin A" oder nennen Sie uns vorab fünf erfundene Namen, die wir als Testliste hinterlegen, dann sehen Sie den Wächter ehrlich arbeiten. Wir installieren vorher nichts.
Schulleitung
Termin für die 30-Minuten-Demo, gern mit Ihrem eigenen Fall.
Termin anfragenOder rufen Sie an: 05232 9711086.
Datenschutzbeauftragte
Die Mappe, und auf Wunsch ein Testzugang mit Einblick in die tatsächlich ausgehende Anfrage.
Mappe anfordernFabStack GmbH · Schötmarsche Straße 51, 32791 Lage · 05232 9711086 · info@fabstack.de
Grün sofort. Gelb geschwärzt. Rot bleibt rot.