Schritt 4 von 5 · Die Zahlen

Kosten, Fahrplan und die berechtigten Fragen

Abgerechnet nach Nutzung, nicht pro Kopf. Dazu der Fahrplan über ein Halbjahr, die KI-Kompetenz nach Art. 4 und die Fragen, die zu Recht kommen.

Abschnitt 9 · Die Vorschrift, die schon gilt

Artikel 4 verpflichtet seit Februar 2025, KI-Kompetenz zu fördern. Der KI-Führerschein ist Ihr dokumentierter Grundbaustein

Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verlangt ein am Einsatzkontext und an der Rolle ausgerichtetes Fördern der KI-Kompetenz des Personals; ein gesetzliches Zertifikat oder eine Mindestdauer kennt er nicht, und seit der Änderungsverordnung vom Juli 2026 ist die Vorschrift ausdrücklich als Förder-Pflicht gefasst. Wer Ihnen "Schulungspflicht, sonst Bußgeld" verkauft, argumentiert mit veraltetem Stand. Sinnvoll bleibt sie trotzdem: Der KI-Führerschein deckt den Grundbedarf der Lehrkräfte ab und dokumentiert ihn je Person; für Schulleitung, Administratoren und Multiplikatoren gehört eine vertiefte, gesondert dokumentierte Schulung zum Projekt.

 ki-schulung · Selbstlernmodul

KI-Führerschein für Lehrkräfte

Lektion 2 von 5 · Die Ampel-Hausregel

Rund 20 Minuten im Browser: Was Sprach-KI kann, die Ampel, Schülerdaten und der Wächter, Prüfpflicht, gute Aufträge. Abschlussquiz mit 10 Fragen, druckbares Zertifikat mit Nachweisnummer, auf Wunsch im Design Ihrer Schule.

Ehrlich dazugesagt

Das Modul ist der dokumentierte Grundnachweis. Die persönliche Schulung von Schulleitung und zwei bis drei Multiplikatoren je Standort bleibt Teil des Projekts, denn 500 Lehrkräfte schult niemand sinnvoll einzeln. Neue Kolleginnen und Kollegen durchlaufen das Modul beim Onboarding, der Nachweis wächst mit. Für Schüler gibt es denselben Weg als KI-Pass in Du-Form, als Voraussetzung für eine spätere Schülernutzung.

Abschnitt 10 · Die Entscheidungslage

Die Frage lautet nicht ob, sondern geregelt oder ungeregelt

Repräsentative Befragungen kommen übereinstimmend auf rund die Hälfte: Nach dem Deutschen Schulbarometer der Robert Bosch Stiftung (Lehrkräfte-Befragung 2026, abgerufen im August 2026) nutzt mehr als jede zweite Lehrkraft (52 Prozent, im Vorjahr 32) KI inzwischen mindestens monatlich für dienstliche Aufgaben; die wöchentliche Nutzung hat sich von 9 auf 19 Prozent mehr als verdoppelt. Genutzt wird überwiegend mit privaten Konten auf privaten Geräten, in Fachkreisen heißt dieses Muster Schatten-KI. Das ist kein Vorwurf an ein Kollegium, es ist die Folge fehlender erlaubter Wege.

Heute, ungeregeltMit der Schul-KI
Wer nutztwer sich privat ein Konto anlegtdas ganze Kollegium, mit Schulung
Wer zahltmeist niemand: Es läuft die kostenlose Fassung, bezahlt wird mit den Eingaben zu den Bedingungen des Anbieters; bezahlte Abos (rund 20 Euro) privatdie Schule: Betreuungspauschale plus Verbrauch nach Nutzung (Abschnitt 11)
Wer sieht die Datenein US-Anbieter, samt echter Namender Wächter ersetzt Namen, Wege siehe Abschnitt 6
Wer trägt die Verantwortungunklar, im Zweifel die Schulegeregelt in Dienstanweisung und Vertrag

KI wird in Kollegien bereits genutzt, meist privat und ungeregelt; diese Seite beschreibt einen geregelten Weg, über den Sie entscheiden. Und weil ein privates Abo rund 20 Euro im Monat kostet, der Verbrauch über die Schulplattform bei üblicher Nutzung aber 0,10 bis 1,90 Euro je Lehrkraft, gilt dasselbe eine Etage tiefer: Ohne Schulangebot entscheidet das Elternhaus, wer mit KI üben kann.

Für Schulen in freier Trägerschaft kommt ein sachlicher Befund dazu: Stand August 2026 setzt die Beantragung der Landesplattform SCHULE@BW laut IBBW ausdrücklich eine öffentliche Schule voraus; für den Landes-Chatbot existiert für freie Träger laut Anbieterkommunikation bislang ein Pilotprojekt. Die Anfrage kostet nichts, wir formulieren sie gern mit; planen lässt sich damit nicht, und beide Wege koexistieren später problemlos. Eine Nutzung durch Schüler bleibt eine eigene Ausbaustufe mit eigenen Regeln, Elterninformation und KI-Pass, entschieden nach dem ersten Halbjahr Erfahrung im Kollegium.

Und der Satz, der diesen Abschnitt trägt: Die Arbeit mit echten Namen (Förderplan-Gerüst ohne Diagnosen, Zeugnisbemerkung, Elterngespräch) verschwindet nicht, wenn man sie untersagt. Sie wandert in private Konten. Wir holen sie zurück in einen Rahmen, den Ihre Schulleitung verantworten kann.

Abschnitt 11 · Die Zahlen

Was es kostet, und wo Sie den Deckel setzen

Abgerechnet wird nach Nutzung statt pro Kopf. Wird es nicht genutzt, kostet es fast nichts, und das ist überprüfbar statt behauptet.

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Rechengrundlage: durchschnittlich 2.000 Wörter Ein- und 1.000 Wörter Ausgabe je Anfrage, öffentliche Listenpreise der Anbieter, Stand August 2026. Die Anbieternamen stehen bewusst in Mappe und Angebot statt auf dieser Seite; dort finden Sie auch die Preislisten-Fundstellen mit Abrufdatum zum Nachrechnen. Preisänderungen der Anbieter geben wir mit mindestens drei Monaten Ankündigung weiter.

Drei Kostenblöcke, sauber getrennt

  • Einrichtung und Schulung, einmalig als Projekt. Ehrlich gesagt: Diese Zahl hängt von Kollegiumsgröße und Vorsystemen ab, deshalb steht hier keine erfundene Spanne. Sie bekommen nach der Bestandsaufnahme ein Festpreis-Angebot innerhalb von fünf Werktagen.
  • Betreuung als feste monatliche Pauschale je Standort, im selben Angebot beziffert; regulatorische Anpassungen der Plattform sind darin enthalten, alles darüber hinaus wird vorher beziffert
  • Verbrauch nach Nutzung, mit einem Limit, das Sie setzen. Konkret: Bei 80 Prozent geht eine Meldung an die Schulleitung, beim Erreichen werden neue Anfragen abgewiesen und laufende zu Ende geführt; die Schulleitung hebt das Limit selbst an, sofort wirksam. Eine Nachforderung gibt es nie, und ein von außen verhängtes Monatskontingent, das Ihre Schule mitten im Halbjahr abschaltet, gibt es bei uns auch nicht: Das Limit gehört Ihnen.

Beispielrechnung eines Monats (Verbrauchsteil)

Realschule, 38 Lehrkräfte, davon 24 aktiv, zusammen 2.610 Anfragen (Schwerpunkt Arbeitsblätter und Elternpost, Zeugniszeit): mit der Voreinstellung des Rechners 12,80 Euro Verbrauch über Steckplatz 2; entfallen mehr Anfragen auf das günstige Modell, entsprechend weniger. Dazu kommen die Betreuungspauschale und im ersten Jahr die Einrichtung, beide aus Ihrem Angebot. Nicht enthalten: eigener Server (nur bei Steckplatz 1) und die Zeit Ihrer Multiplikatoren. Keine Lizenz je Kopf, keine Mindestlaufzeit im Verbrauchsteil.

Abschnitt 12 · Der Weg

Ein Standort, ein Halbjahr, Festpreis, vorher vereinbarte Abbruchkriterien

Sie geben zwei Termine im Kalender her: 90 Minuten Einrichtung und einen Nachmittag für das Kollegium. Dazu kommt, was Ihnen niemand abnehmen kann: der Listen-Export aus der Schulverwaltung (etwa eine Stunde), die Prüfung durch Ihren Datenschutzbeauftragten und die Unterschrift unter die Dienstanweisung. Den Rest machen wir.

Bestandsaufnahme und Ampel-Dienstanweisung
Beteiligt
Schulleitung (90 Minuten), Datenschutzbeauftragter, IT-Betreuung
Wir liefern
Systemaufnahme, angepasste Ampel-Dienstanweisung, Zeitplan
Die Schule steuert bei
vorhandene Systeme benennen, einen Ansprechpartner im Kollegium
Weitermachen nur bei
unterschriebener Dienstanweisung und startklarem Pilotkreis
Pilot in der grünen Stufe, acht bis fünfzehn Freiwillige
Beteiligt
Pilotkreis, ein Nachmittag fürs Kollegium (Führerschein und Einführung)
Wir liefern
Plattform mit persönlichen Konten und allen Assistenten (derzeit fünfzehn). In der grünen Stufe sofort frei: Arbeitsblätter, Quiz, Elternbriefe, Bildungsplan, Klausurprüfung. Zeugnis- und Feedback-Aufgaben (gelb) starten erst mit dem Wächter in Etappe 3
Die Schule steuert bei
echte Anwendungsfälle aus dem Alltag
Weitermachen nur bei
Nutzungszahlen nach acht Wochen, ohne Personenbezug und ausgewiesen erst ab zehn aktiven Konten, darunter nur die Gesamtsumme
Wächter-Ausbaustufe mit der Schülerliste für die gelbe Stufe
Beteiligt
Schulverwaltung (Listen-Export, einmal je Schuljahr), Datenschutzbeauftragter
Wir liefern
Listenabgleich, Prüfansicht, Messprotokoll auf Ihren Testfällen
Die Schule steuert bei
den Export aus der Schulverwaltung, z. B. EduPage
Weitermachen nur bei
bestandener Probe mit von der Schule gewählten Testsätzen
Papierpaket mit dem Datenschutzbeauftragten, dann Entscheidung über den Vollausbau
Beteiligt
Datenschutzbeauftragter, Schulleitung, auf Wunsch Personalrat oder MAV
Wir liefern
Verzeichnis-Baustein, DSFA-Zuarbeit, Elterninformation, Löschkonzept
Die Schule steuert bei
die Bewertung durch ihren Datenschutzbeauftragten
Weitermachen nur bei
vollständiger Mappe und einer dokumentierten Entscheidung

Für Träger mit mehreren Standorten

Ein Vertrag, getrennte Mandanten je Standort, zentrale Ampel-Dienstanweisung mit Anpassungsfeld je Schule, trägerweite Nutzungsauswertung ohne Personenbezug; Auswertungen werden erst ab zehn aktiven Konten je Standort ausgewiesen, damit sich aus einem kleinen Pilotkreis niemand herausrechnen lässt. Anmeldung wahlweise mit eigenem Konto oder über Ihren bestehenden Microsoft-Zugang; bei der Microsoft-Anmeldung werden Anmeldedaten der Lehrkräfte bei Microsoft verarbeitet, keine Inhalte, und Microsoft steht dann als Unterauftragsverarbeiter in der Liste. Ob das gewollt ist, entscheidet Ihr Datenschutzbeauftragter in der Bestandsaufnahme. Beim Bildungsplan-Assistenten der ehrliche Stand: Baden-Württemberg ist eingepflegt; Nordrhein-Westfalen sagen wir mit festem Termin zu, und den Termin nennen wir nach Sichtung des Umfangs, bevor Sie unterschreiben.

Abschnitt 13 · Der Anbieter

Wer das baut, wie Sie ohne uns weiterkommen, und was wir nicht versprechen

FabStack GmbH aus Lage in Ostwestfalen, inhabergeführt, eingetragen im Handelsregister. Ihr Ansprechpartner ist der Geschäftsführer Sergej Enenko, erreichbar unter 05232 9711086 und info@fabstack.de. Wir betreiben eine 3D-Druck-Manufaktur, deren Fertigung von selbst entwickelter KI-Software gesteuert wird, hosten große offene Modelle auf eigener Hardware und betreiben Server, Mail und Websites für zahlende Kunden, einschließlich Übergabe-Dokumentation. Wir verkaufen nichts, was wir nicht selbst betreiben, und Sie dürfen es sich im Termin ansehen.

Die Ausstiegsfrage, bevor Sie sie stellen

Wir sind eine kleine Firma aus Lage. Genau deshalb steht im Vertrag, wie Sie ohne uns weitermachen, und zwar vollständig: Die Oberfläche ist quelloffene Standardsoftware ohne eigenes Datenformat (Name und Lizenz stehen im Vertrag und in der Mappe). Wächter, Ampel-Regeln und Assistenten sind unsere Entwicklung, deshalb erhalten Sie daran ein unbefristetes Nutzungsrecht an der bei Vertragsende eingesetzten Fassung samt Herausgabe des Quellcodes bei Betriebsaufgabe. Dazu vollständiger Export der Konfiguration und des Wissensbestands; Chatverläufe exportiert jede Lehrkraft selbst aus ihrem Konto, bei einem Betreiberwechsel wandern sie verschlüsselt und ohne Einsicht des Trägers mit. Betriebshandbuch, Übergabe an einen Dritten, Löschprotokoll mit benannter Frist, auf Wunsch Betrieb auf einem Server Ihres Trägers. Die vier Eckwerte Laufzeit, Kündigungsfrist, Reaktionszeit und Exportfrist stehen mit Zahlen im Angebot; als Leitplanke gilt: keine Mindestabnahme im Verbrauch, Betreuung mit Jahres-Laufzeit, danach monatlich kündbar.

Wer die Assistenten fachlich prüft

Die Vorlagen unserer Assistenten entwickeln wir entlang der Bildungspläne und der amtlichen Leitfäden zur Zeugnisformulierung; die fachliche und pädagogische Letztverantwortung liegt bewusst bei der Lehrkraft. Im Pilot passen wir jede Vorlage mit Ihrem Kollegium an, und diese Anpassungen fließen dokumentiert in die nächste Fassung ein.

Der Ehrlichkeitsblock

Schul-Referenzen bauen wir gerade auf, deshalb zeigen wir Ihnen eine laufende Plattform statt einer Logo-Wand. Sobald eine Referenzschule bereit ist, steht hier ihr Name, ihr Ort und eine Ansprechperson, die Sie anrufen dürfen, kein anonymes Zitat mit Vorname und Berufsbezeichnung. Bis dahin gilt: Pilotkonditionen und Mitsprache bei der Weiterentwicklung für die Schulen, die den Anfang machen.

Abschnitt 14 · Die berechtigten Fragen

Die Einwände, die zu Recht kommen

Wir nutzen schon etwas anderes. Warum dann Sie?

Kurz vorab: In den meisten Fällen ersetzen wir nichts, sondern schließen die Lücke, die das vorhandene Werkzeug bewusst offen lässt. Es gibt drei Sorten von Angeboten, und alle drei haben denselben blinden Fleck.

Bekannte KI-Werkzeugkästen und Fortbildungsplattformen: stark in dem, wofür sie gemacht sind: Fortbildung, Materialerstellung, Werkzeugvielfalt. Ihr Datenschutzversprechen ruht allerdings darauf, dass Ihre Lehrkräfte keine Schülernamen eintippen, abgesichert durch eine Nutzungsordnung und bestenfalls einen Warnhinweis. Wir gleichen jede Eingabe gegen Ihre eigene Namensliste aus der Schulverwaltung ab, zeigen die Prüfansicht vor dem Absenden und nennen die gemessene Trefferquote schriftlich, samt Grenzen. Viele Schulen behalten ihr gewohntes Werkzeug für die Unterrichtsvorbereitung und nutzen uns für alles, was Namen enthält.

Landes-Chatbots und kostenlose staatliche Angebote: Nutzen Sie sie, wenn sie Ihnen offenstehen. Beachten Sie nur, wofür sie ausdrücklich nicht gedacht sind: Personenbezogene Daten dürfen dort nicht in die Eingabe, schulverwaltende Tätigkeiten sind in der Regel ausgeschlossen, ein Servicelevel wird nicht zugesagt, und das monatliche Kontingent legt nicht Ihre Schule fest. Genau diese Arbeit (Förderplan-Gerüst, Zeugnisbemerkung, Elternkommunikation) bleibt damit ungelöst. Dafür sind wir gebaut; wir treten neben das kostenlose Angebot, nicht dagegen an.

Büropaket-KI der großen US-Anbieter: Wenn die KI schon in Textverarbeitung und Mail sitzt, ist das bequem, und das wiegen wir nicht auf. Drei Punkte prüfen Sie dort bitte selbst: erstens, in welchen Regionen Ihre Eingaben verarbeitet werden dürfen und ob sich das seit Vertragsschluss geändert hat; zweitens, ob es eine technische Sperre gegen Namen in der Eingabe gibt oder nur eine Nutzungsregel; drittens, was Sie einer Prüfung vorlegen, wenn nach dem Kompetenznachweis Ihrer Lehrkräfte gefragt wird. Bei uns lauten die Antworten: Sie bestimmen, wo gerechnet wird, bis hin zu Ihrem eigenen Server; die Sperre ist technisch und protokolliert; den Nachweis stellen wir je Person aus.

Wenn Sie möchten, gehen wir das mit Ihrem Datenschutzbeauftragten in einem Termin durch, an Ihrem konkreten Fall, ohne dass Sie etwas wechseln müssen.

Was ist, wenn der Wächter einen Namen übersieht?
Dann steht ein Klarname in einer Anfrage, das kommt vor, und wir behaupten nichts anderes. Zuverlässig erkannt werden Namen aus Ihrer hinterlegten Schülerliste sowie Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Geburtsdaten. Nicht erkannt werden Spitznamen, Tippfehler und Umschreibungen über den Kontext. Deshalb gibt es die Prüfansicht vor dem Absenden, deshalb steht in der Dienstanweisung, dass Sie sie bei gelben Aufgaben ansehen, und deshalb heißt der Abschnitt oben "Was der Wächter nicht erkennt" und nicht "Restrisiko". Melden Sie uns jede gefundene Lücke: Sie wandert in unser Testset, und die nächste Messung zeigt, ob sie geschlossen ist. Und wenn ein Klarname durchgeht: Sie sind Verantwortlicher, wir Auftragsverarbeiter; wir melden Ihnen jeden uns bekannten Vorfall unverzüglich, in der Regel binnen 24 Stunden, mit Protokoll und der Zuarbeit für die Prüfung nach Art. 33 DSGVO durch Ihren Datenschutzbeauftragten.
Sie schreiben Frankfurt und meinen einen US-Konzern. Wer ist mein Vertragspartner, und wer kann nach welchem Recht auf die Daten zugreifen?
Berechtigte Frage, denn Serverstandort und Rechtslage sind nicht dasselbe. Beim dritten Steckplatz ist der Vertragspartner die europäische Gesellschaft des Cloud-Anbieters, nicht der Modellhersteller. Grundlage des Transfers, Standardvertragsklauseln und unsere Transferbewertung liegen in der Mappe. Und der Satz, auf den es ankommt, steht schon in Abschnitt 6: Sie können diesen Steckplatz leer lassen, und das Produkt bleibt vollständig nutzbar.
Um Schülernamen zu schützen, brauchen Sie eine Liste aller Schülernamen. Wo liegt die dann?
Das ist die heikelste Verarbeitung im ganzen Projekt, deshalb hat sie auf dieser Seite einen eigenen Absatz und keinen Nebensatz: siehe "Die Schülerliste, offen behandelt" im Mappen-Abschnitt. Die Kurzfassung: nur Namen, verschlüsselt auf dem Plattform-Server, gelöscht spätestens zum Schuljahresende mit Protokoll, auf Wunsch als gehashte Liste ohne Klarnamensverzeichnis. Welche Variante für Ihre Schule gilt, sagen wir vor dem Vertrag und nicht danach.
Kann die Schulleitung meine Chats lesen? Und bekommt jemand am Jahresende eine Auswertung, wer wie viel genutzt hat?
Nein und nein. Was jede Rolle sieht, steht als Tabelle in Abschnitt 7; der Administratorzugriff auf fremde Verläufe ist in der Auslieferung abgeschaltet, eine Änderung braucht laut Musterdienstvereinbarung die Zustimmung der Personalvertretung und wird protokolliert. Die Nutzungsstatistik ist ausdrücklich ohne Personenbezug, es gibt keine Auswertung einzelner Lehrkräfte. Und weil eine Plattform mit Chatverläufen zur Leistungskontrolle geeignet wäre: Sprechen Sie vor der Einführung mit Ihrem Personalrat oder Ihrer Mitarbeitervertretung, die Musterdienstvereinbarung liegt bei. Wir sagen das lieber selbst, als dass es Ihnen später in einer Personalversammlung um die Ohren fliegt.
Ihr Differenzierungs- und Ihr Enrichment-Assistent ordnen Kinder Niveaustufen zu. Ist das nicht Anhang III?
Die Frage ist berechtigt und wird derzeit weitgehend ignoriert. Anhang III Nummer 3 der KI-Verordnung erfasst vier Fälle: Zugang und Zuweisung zu Bildungsangeboten, Bewertung von Lernergebnissen, Bewertung des angemessenen Bildungsniveaus einer Person und die Überwachung von Prüfungen. Beide Assistenten machen Vorschläge für die Lehrkraft und treffen keine Zuweisung, die Entscheidung bleibt bei der Lehrkraft; rechtlich kann dafür die Ausnahme für vorbereitende Aufgaben nach Artikel 6 Absatz 3 der KI-Verordnung greifen. Derselbe Absatz nimmt Profiling ausdrücklich davon aus, deshalb gehört die Einordnung in die Datenschutzprüfung Ihrer Schule; die technische Grundlage dafür: Die Assistenten erhalten keine Leistungsdaten und legen keine Schülerprofile an. Wo wir unsicher sind, bauen wir es nicht: Bewertung, Prüfungsaufsicht und Prognosen über Kinder sind deshalb nicht abschaltbar, sondern nicht vorhanden.
Ist der Zeugnis-Formulierer nicht selbst eine Bewertung von Lernergebnissen im Sinne von Anhang III?
Die schärfste Frage der Seite, und sie verdient eine genaue Antwort. Die Bewertung bringen Sie mit: Sie steckt in Ihren Stichworten und in der Note, die längst feststeht. Das System bekommt keine Noten, keine Leistungsdaten und keine Vergleichsgruppe zu sehen; es formuliert aus, es urteilt nicht. Vorschläge ohne Ihre Stichworte verweigert der Assistent. Wie wir diese Grenze technisch halten, steht in der Technikbeschreibung in der Mappe; und wo wir sie nicht halten könnten, wäre der Fall nicht gelb, sondern rot.
Wir haben schon drei Systeme angeschafft, die heute keiner benutzt. Was, wenn es niemand nutzt?
Dann kostet es fast nichts: Abgerechnet wird nach tatsächlicher Nutzung, nicht nach Köpfen, es gibt keine Lizenz je Lehrkraft und keine Mindestlaufzeit im Verbrauchsteil. Sie bekommen monatlich einen Nutzungsbericht ohne Einzelüberwachung, und nach dem Pilot liegen Zahlen auf dem Tisch. Der Ausstieg hat eine kurze Frist und umfasst den Export Ihrer Inhalte, beides steht im Vertrag.
Abrechnung pro Token heißt für mich, ich weiß im September nicht, was im Juni auf der Rechnung steht.
Token sind die Abrechnungseinheit für Textmenge, je Anfrage rechnen wir rund 2.000 Wörter Eingabe und 1.000 Wörter Ausgabe. Und deshalb setzen Sie das Limit, nicht wir. Sie tragen ein Monatslimit je Standort und optional je Konto ein, sehen den Verbrauchsstand laufend und bekommen beim Erreichen des Deckels eine Meldung, keine Nachforderung. Zwei der drei Blöcke hängen von Ihrer Größe ab; die beziffern wir nach der Bestandsaufnahme in einem Festpreis-Angebot innerhalb von fünf Werktagen. Mit diesen drei Zahlen lässt es sich in einen Wirtschaftsplan schreiben.
Was passiert mit unseren Konten und Daten, wenn es Sie in zwei Jahren nicht mehr gibt?
Faire Frage bei einer inhabergeführten GmbH, keine Beleidigung. Die Plattform ist quelloffene Standardsoftware ohne eigenes Datenformat, der Server steht in Deutschland und kann von einem anderen Dienstleister übernommen werden. Verläufe und Konfiguration sind vollständig exportierbar, Betriebshandbuch und Zugangsverwaltung gehören zur Übergabe, bei Kündigung erhalten Sie innerhalb einer im Vertrag benannten Frist ein Löschprotokoll. Auf Wunsch läuft der Betrieb auf einem Server Ihres Trägers, dann können Sie ihn notfalls selbst übernehmen.
Schreiben die Schüler dann noch selbst? Und erkennen Sie KI-Texte in Schülerarbeiten?
Nein, wir erkennen sie nicht, und niemand kann das zuverlässig. Wer Ihnen einen Detektor verkauft, verkauft etwas, das nicht hält, und wir werden es auch nicht als Ausbaustufe versprechen. Diese Plattform löst Ihr Problem mit der Prüfungskultur nicht, es besteht bereits, nur unkontrolliert. Was sie beiträgt: Der Lern-Tutor gibt keine Lösungen heraus, sondern fragt zurück, das führen wir Ihnen live vor. Und der Klausur-Qualitätsprüfer hilft bei dem, was tatsächlich wirkt: bessere Aufgaben, Zwischenstände, mündliche Verteidigung statt reiner Endproduktbewertung.
Muss ich Eltern sagen, dass ich für den Entwurf KI benutzt habe?
Eine Pflicht, es ungefragt in jedes Zeugnis zu schreiben, gibt es nicht; die Verantwortung und die Unterschrift bleiben ohnehin bei Ihnen. Auf Nachfrage empfehlen wir den ehrlichen Satz: "Der Bericht ist meiner. Für den ersten Entwurf benutze ich ein Textwerkzeug der Schule, so wie eine Rechtschreibprüfung; die Beobachtungen, die Bewertung und jede Formulierung, die stehen bleibt, stammen von mir." Zusätzlich informiert die Schule die Elternschaft einmal grundsätzlich mit der Elterninformation aus der Mappe, damit die Frage gar nicht erst als Verdacht aufkommt.
Wir sind eine öffentliche Schule in Baden-Württemberg, wir bekommen doch AIS.chat über SCHULE@BW.
Dann beantragen Sie das, es kostet nichts, und wir helfen beim Antrag. Für öffentliche Schulen ist das ein sinnvoller erster Schritt, und beide Wege bestehen später problemlos nebeneinander. Der Unterschied liegt an drei Stellen: der Schwärzungs-Wächter mit Ihrer eigenen Schülerliste, die Ampel-Dienstanweisung samt Unterlagenpaket für Ihren Datenschutzbeauftragten, und die fachlich vorbereiteten Assistenten. Für Schulen in freier Trägerschaft ist die Lage eine andere: SCHULE@BW setzt ausdrücklich eine öffentliche Schule voraus, für freie Träger gibt es bislang ein Pilotprojekt. Damit lässt sich anfragen, aber nicht planen.
Abschnitt 15 · Der nächste Schritt

Bringen Sie einen eigenen Fall mit

30 Minuten Live-Demo, vor Ort am Schul-iPad oder per Bildschirmfreigabe, mit einem echten Fall Ihrer Schule: ein Zeugnissatz, ein Elternbrief, ein Arbeitsblatt. Aber bitte ohne echte Namen, und das aus Prinzip: In der Demo liegt Ihre Schülerliste noch nicht vor, der Wächter kann Ihre Namen dort also nicht erkennen, und vor dem ersten echten Schülerdatum steht ohnehin der Auftragsverarbeitungsvertrag. Schreiben Sie "Schülerin A" oder nennen Sie uns vorab fünf erfundene Namen, die wir als Testliste hinterlegen, dann sehen Sie den Wächter ehrlich arbeiten. Wir installieren vorher nichts.

Schulleitung

Termin für die 30-Minuten-Demo, gern mit Ihrem eigenen Fall.

Termin anfragen

Oder rufen Sie an: 05232 9711086.

Datenschutzbeauftragte

Die Mappe, und auf Wunsch ein Testzugang mit Einblick in die tatsächlich ausgehende Anfrage.

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Lehrkräfte

Ein Demo-Zugang zum Ausprobieren, ohne dass Ihre Schule schon Kundin ist.

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FabStack GmbH · Schötmarsche Straße 51, 32791 Lage · 05232 9711086 · info@fabstack.de

Grün sofort. Gelb geschwärzt. Rot bleibt rot.